Hundesalon Fellstüberl
Inhaberin: Sophia Ley
Mit der Vereinbarung eines Termins im Hundesalon Fellstüberl kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Hundesalon zustande. Die genauen Regelungen zur Terminabsage und zu Ausfallhonoraren sind in einem separaten Dokument festgehalten und gelten als Bestandteil dieser AGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Dienstleistungen, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern, insbesondere bei mündlich erteilten Aufträgen.
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz des Hundesalons Fellstüberl.
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die nicht betroffenen Klauseln gelten weiterhin in vollem Umfang.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich in bar, direkt nach der erbrachten Dienstleistung. Die Preise richten sich nach Größe, Pflegezustand und Verhalten des Hundes. Zusätzliche Kosten können anfallen bei:
- Stark verfilztem Fell
- Flohbefall
- Besonderem Mehraufwand durch aggressives Verhalten
Diese Zusatzkosten werden vor oder während der Behandlung nach Rücksprache mit dem Kunden erhoben.
Alle Preise verstehen sich in EUR und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Mit der Vereinbarung eines Termins versichert der Kunde, dass sein Hund gesund ist. Es werden nur Hunde behandelt, deren Gesundheitszustand keine Ansteckungsgefahr für andere Tiere oder Personen darstellt. Alte oder verletzte Hunde werden nur behandelt, wenn dies ihrem körperlichen Zustand entspricht und keinen unnötigen Stress verursacht.
Eine bestehende Läufigkeit des Hundes muss vor dem Betreten des Salons dem Personal fernmündlich mitgeteilt werden. Andernfalls behält sich der Hundesalon Fellstüberl das Recht vor, den Termin ersatzlos abzusagen.
Der Tierhalter versichert, dass sein Hund über eine gültige Tollwutimpfung verfügt. Ein Nachweis (z. B. Impfpass) kann auf Wunsch vorgelegt werden.
Der Kunde versichert, dass es in der Vergangenheit keine Vorfälle mit seinem Hund gegeben hat, bei denen ein Mensch verletzt wurde. Sollte der Hund während des Aufenthaltes im Hundesalon Fellstüberl das Personal, andere Kunden oder Tiere verletzen, haftet der Kunde verschuldensunabhängig.
Es wird vorausgesetzt, dass der Hund durch eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert ist. Etwaige Schäden, die durch den Hund verursacht werden, sind über diese Versicherung abzudecken. Der Hundesalon übernimmt keine Haftung für durch den Hund verursachte Schäden an Personen oder Sachwerten.
Für Verletzungen des Hundes, die durch unvorhersehbare Bewegungen wie starkes Zappeln oder panisches Verhalten entstehen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, das Verhalten des Salons war grob fahrlässig.
Sollte der Hund während der Behandlung aggressiv reagieren oder die Behandlung nicht möglich machen, wird folgendermaßen verfahren:
- Bei bereits begonnener Behandlung wird ein anteiliger Betrag berechnet.
- Falls eine Zusammenarbeit mit dem Besitzer möglich ist, wird versucht, die Behandlung fortzusetzen.
- Sollte die Behandlung dennoch nicht möglich sein, behält sich der Hundesalon das Recht vor, den Hund abzulehnen.
Alle Hunde müssen frei von Parasiten, insbesondere Flöhen, sein. Bei Befall wird die Behandlung entweder abgebrochen oder mit einem entsprechenden Hygienezuschlag fortgeführt. Stark verschmutzte Hunde (z. B. mit Kot oder Urin verschmiert) werden nur gegen einen Aufpreis behandelt.
Der Kunde hat das Tier nach Abschluss der Behandlung unverzüglich zu untersuchen. Eventuelle Mängel werden sofort nachgebessert.
Hundefriseur Fellstüberl haftet wie folgt:
- Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung für Sachschäden ist auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Hundefriseurs beschränkt.
- Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften entstanden sind.
Mit Zustimmung des Hundehalters dürfen Fotos des Hundes zu Werbezwecken auf der Website, in sozialen Medien oder im Salon verwendet werden.
Zur Sicherheit wird im Salon eine Videoüberwachung eingesetzt. Personenbezogene Daten und Aufzeichnungen werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraulich behandelt und nach spätestens drei Monaten gelöscht.
Die Aufzeichnungen dienen dem Schutz vor Vandalismus und Diebstahl sowie dem Nachweis einer artgerechten Behandlung des Tieres. Diese Aufzeichnungen werden nicht bearbeitet, angesehen oder an berechtigte Dritte (z. B. Polizei) weitergegeben, solange kein Tatgeschehen vorliegt.